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Offenlegungsbericht

Offenlegungsbericht gemäß InstitutsVergV

Die Instituts-Vergütungsordnung (InstitutsVergV) stellt aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen für Vergütungssysteme von nach KWG zugelassenen Instituten auf. Ziel der Verordnung ist es, schädliche Anreize durch Vergütungsvereinbarung zu unterbinden, da diese zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken und damit einem Schaden der Kunden führen könnten. Die amandea Vermögensverwaltung AG ist als Finanzdienstleistungsinstitut damit verpflichtet über ein angemessenes Vergütungssystem zu verfügen.

Es wurde auf Grundlage einer Risikoanalyse eigenverantwortlich festgestellt, dass die amandea Vermögensverwaltung AG nicht als bedeutendes Institut einzustufen ist. Damit sind die besonderen Regelungen für bedeutende Institute nicht anzuwenden und die amandea Vermögensverwaltung AG unterliegt lediglich den allgemeinen Anforderungen der InstitutsVergV. Das Institut beschränkt sich als Folge dessen bei der Darstellung der Ausgestaltung der Vergütungssysteme auf einige grundsätzliche Ausführungen.

Die Grundsätze zum Vergütungssystem sind im Organisationshandbuch der amandea Vermögensverwaltung AG festgelegt. Das Gehalt von Geschäftsleiter und Mitarbeiter besteht primär aus einer fixen Vergütung. Zudem besteht für einige Mitarbeiter und einen Geschäftsleiter die Möglichkeit variabler Gehaltszahlungen. Variable Vergütungen stehen im Einklang mit den strategischen Zielen des Institutes. Sie setzen keine Anreize zur Eingebung von Risiken. Eine variable Vergütung setzt voraus, dass der Erfolg des Unternehmens eine solche Vergütung zulässt und die entsprechende individuelle Leistung des Mitarbeiters gegeben ist. Eine signifikante Abhängigkeit von dem variablen Vergütungsbestandteil besteht nicht. Die Höhe der Vergütung für Geschäftsleitung und Mitarbeiter ist adäquat und steht in einem angemessenen Verhältnis zur Lage des Institutes. Im Jahr 2017 kam es lediglich zur Auszahlung der fixen Vergütung.

Die amandea Vermögensverwaltung AG beschäftigt auch einen vertraglich gebundenen Vermittler. Das Vergütungssystem für vertraglich gebundene Vermittler sieht keine fixe Vergütung vor. Die variablen Bestandteile orientieren sich an dem durch den vertraglich gebundenen Vermittler zugeführten Kundenvolumen.

Stand: Februar 2018


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